Inhaltsverzeichnis
Diese Hinweise sollen über die rechtlichen Anforderungen informieren, die wir als Unternehmen zu beachten haben, wenn wir von Strafverfolgungsbehörden oder staatlichen Stellen um Auskunft gebeten werden. Die Einhaltung dieser Anforderungen ist entscheidend für den Schutz der Privatsphäre und der Rechte unserer Kunden.
Rechtsgrundlage für Anfragen
Polizeiliche Auskunftsersuchen müssen auf einer klaren und gültigen Rechtsgrundlage beruhen. Diese Grundlage ist in den entsprechenden Gesetzen und Verordnungen des Landes oder der Region verankert und regelt, warum und wie solche Anfragen gestellt werden dürfen. Als Unternehmen sind wir verpflichtet sicherzustellen, dass alle Anfragen, die wir erhalten, die erforderliche Rechtsgrundlage haben.
Wir prüfen daher, ob eine einschlägige Rechtsgrundlage angegeben wird, aufgrund derer wir zur Herausgabe der konkreten Daten verpflichtet sind. Wir prüfen auch, ob die Rechtsgrundlage rechtmäßig ist.
Verhältnismäßigkeit
Die Anforderungen in polizeilichen Auskunftsersuchen müssen verhältnismäßig sein, d.h. sie müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere der Straftat oder zum Ermittlungsbedarf stehen. Wir müssen sicherstellen, dass die angeforderten Informationen die Privatsphäre unserer Kunden nicht übermäßig verletzen.
Wir prüfen, ob der Zweck des Auskunftsersuchens klar und eindeutig angegeben ist und ob die konkret angeforderten Daten für diesen Zweck erforderlich sind.
Informierung der betroffenen Personen
Gemäß Artikel 13 Absatz 3 der Datenschutz-Grundverordnung sind wir verpflichtet, Kunden, deren Daten von einem polizeilichen Auskunftsersuchen betroffen sind, zu informieren. Dies gibt ihnen die Möglichkeit, ihre Rechte zu wahren und gegebenenfalls Widerspruch einzulegen. Es kann erforderlich sein, von einer Benachrichtigung der Betroffenen abzusehen, um die Ermittlungen nicht zu gefährden. Wir nehmen unsere Verpflichtung zur Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung ernst und ergreifen die erforderlichen Maßnahmen, um die Privatsphäre und die Rechte der betroffenen Personen zu schützen.
Wir prüfen daher, ob von einer Benachrichtigung der Betroffenen abzusehen ist, z.B. um Ermittlungen nicht zu gefährden (erforderlich nach Art. 13 Abs. 3 DSGVO).
Datenschutz und -sicherheit
Wir sind verpflichtet, die Datenschutzbestimmungen einzuhalten und sicherzustellen, dass die erhobenen Daten angemessen geschützt und verwendet werden. Dies schließt die sichere Übertragung, Aufbewahrung und Weitergabe von Informationen ausschließlich an die ersuchende Behörde ein.
Wir übermitteln Informationen grundsätzlich verschlüsselt oder passwortgeschützt in elektronischer Form. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Organisation den Empfang verschlüsselter Daten zulässt.
Kontakt
Bitte senden Sie Ihre Anfrage per E-Mail an abuse@jimdo.com oder per Fax an 040-228687330. Bitte geben Sie auf dem Dokument eine Kontaktmöglichkeit wie z.B. eine E-Mail-Adresse an, damit wir Sie schnell und unkompliziert erreichen können.